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Zusatzbetreuung von Bewohnern mit erheblichem Betreuungsbedarf nach § 87b SGB XI

Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde auch für unsere Bewohner, die über eine eingeschränkte Alltagskompetenz verfügen, eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit geschaffen. Diese, über den bisherigen Rahmen an sozialer Betreuung hinausgehende Betreuungsleistung, wird im Rahmen von § 87b SGB XI geleistet und muss gesondert für den jeweiligen Bewohner beantragt sowie von der Pflegekasse bewilligt werden.

Leistungsbeschreibung
Anhand biografischer Daten und Fakten, Vorlieben und Abneigungen des Bewohners können Betreuungsangebote gezielt unterbreitet werden.
Ziel aller Angebote ist die positive Beeinflussung des Wohlbefindens sowie des physischen und psychischen Zustandes der betreuten Bewohner. Im Vordergrund soll die Motivierung und Aktivierung sowie die Anleitung und Begleitung der Bewohner stehen.

1. Gruppenangebote
Je nach Anzahl der zu betreuenden Bewohner werden vormittags und nachmittags diverse Gruppenangebote unterbreitet, an denen die Bewohner einmal oder mehrmals in der Woche teilnehmen. Folgende Gruppen werden angeboten:

  • Malen/Basteln/Kreatives Gestalten,
  • Musikgruppe,
  • Spielrunde (Brett- und Kartenspiele),
  • Bewegungsgruppe,
  • Kochen und Backen.

2. Einzelbetreuungen
Nicht alle Bewohner werden aufgrund ihrer Einschränkungen in der Alltagskompetenz immer an Gruppenangeboten teilnehmen bzw. überhaupt in Beschäftigungsgruppen integriert werden können. Daher bieten wir auch Einzelbetreuungen an, die in vielfältiger Art und Weise entsprechend der Bedürfnis- und Interessenlage des Bewohners durchgeführt werden können, wie z. B.

  • Vorlesen,
  • Fotos anschauen oder Fotoalben gestalten,
  • Spaziergänge,
  • Haustiere füttern und pflegen.

Sowohl die Gruppenangebote als auch die Maßnahmen im Rahmen der Einzelbetreuung sind jederzeit erweiterbar.

3. Betreute Gruppe
In jeder Einrichtung gibt es mindestens eine Betreute Gruppe für 12 bis 15 Bewohner mit erheblichem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Montags bis freitags werden in der Zeit von 8:30 Uhr bis maximal 14:30 Uhr verschiedene Beschäftigungsangebote unterbreitet. Durch aktivierende Maßnahmen im Rahmen einer festen Tagesstruktur sollen Fähigkeiten erhalten bzw. wieder gewonnen werden.

Personaleinsatz
Die Betreuungskräfte werden entsprechend den gesetzlichen Richtlinien ausgewählt, eingesetzt sowie regelmäßig fortgebildet und stehen ausschließlich für diese Betreuungstätigkeiten zur Verfügung.


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