Die beste Vorbereitung auf die Ergebniserfassung ist die praktische Übung
Wenn die MUG`s auf dem Tisch liegen und mit dem EQ-Fächer gefächelt wird, dann ist wieder Zeit für „Ergebniserfassung“.
Was so komisch klingt, ist eine sehr ernste Sache.
In den aktuellen Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege (kurz MUG`s genannt) ist geregelt, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen seit Oktober 2019 zu einer halbjährlichen Ergebniserfassung für alle in der Einrichtung lebenden Bewohner*innen an einem festgelegten Stichtag verpflichtet sind. Die dafür erforderlichen Daten beziehen sich jeweils auf das zurückliegende Halbjahr. Eine unabhängige Datenauswertungsstelle (kurz DAS genannt) ermittelt auf dieser Grundlage sogenannte Indikatoren (z.B. Erhaltene Mobilität, Dekubitusentstehung, Stürze mit gravierenden Folgen). Diese Ergebnisse sollen einerseits Pflegebedürftigen eine Orientierung über wichtige Versorgungsergebnisse bieten. Andererseits sollen die Pflegeeinrichtungen auf der Basis von sogenannten Feedbackberichten der DAS feststellen, wo sie im Vergleich zu anderen stationären Pflegeeinrichtungen stehen, und bei Notwendigkeit geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einleiten können.
98 verschiedene Daten und das pro Bewohner*in… Das ist wirklich kein Klacks. Ein nicht zu unterschätzender Zeitaufwand, der pro Einrichtung geleistet werden muss.
Es ist ja keine Neuigkeit, dass wir in der Pflege keine zusätzlichen Ressourcen dafür haben. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb versuchen wir uns so gut wie möglich auf die schon mal bis 2025 festgelegten Stichtage vorzubereiten.
Viele Daten werden in der laufenden Versorgung der Bewohner*innen bereits erfasst (z.B. Diagnosen, Gewicht). Für andere wiederum müssen wir gemeinsam überlegen, wann ein geeigneter Erhebungszeitpunkt sein könnte. Das betrifft insbesondere die vier Module aus dem Begutachtungsinstrument, die bislang nicht regulär bei allen Bewohner*innen von den Pflegefachkräften der Pflegeeinrichtungen erhoben werden mussten. Höchstens, um die Aktualität eines Pflegegrades zu überprüfen. Ansonsten ist das ein Instrument für den MDK, das zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit genutzt wird.
Bei unseren praktischen Übungen spielen wir die gesamte Ergebniserfassung an konkreten Beispielen durch. Dabei wird die Erhebung von Daten in den laufenden Prozessen überprüft und ggf. angepasst. Knifflige Fälle greifen wir auf, um sie gemeinsam zu diskutieren.
Eine kleine Unterstützung bietet der EQ-Fächer, der Erläuterungen und Definitionen zu den einzelnen Fragen aus dem Erhebungsbogen zur Ergebniserfassung beinhaltet.
Inzwischen gibt es allerdings auch schon FAQ`s von verschiedenen Stellen, die ebenfalls wichtige Informationen liefern.
Um die Ergebniserfassung so reibungslos wie möglich zu gestalten, werden wir selbst alle wichtigen Informationen aus den verschiedenen Unterlagen sowie Beispiele aus unserer eigenen Praxis in einer Arbeitshilfe zusammenfassen.
Dringend erforderlich sind für uns jedoch auch noch ausstehende Schritte, die wir selbst nicht beeinflussen können. Im September sollten von der Datenauswertungsstelle die notwendigen Spezifikationen für die Softwarefirmen bereitgestellt werden. Nur damit könnten Einrichtungen, die mit elektronischer Pflegedokumentation arbeiten, diese auch für die Ergebniserfassung nutzen. Eine Erleichterung, wenn`s funktioniert. Bislang stehen die Spezifikationen nicht zur Verfügung, laut neuester Info der DAS ist das nun für Mitte Oktober geplant.
Es bleibt also sehr spannend, wie es mit diesem Thema für uns weitergeht.