Häufig gestellte Fragen

Selbstverständlich sind Besuche möglich. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

  • Innerhalb der Einrichtung: 2 Besucher/innen pro Bewohner/in.
  • Sofern es sich bei einer der besuchenden Personen um eine Person handelt, die eine ständige Begleitperson benötigt oder um ein  Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ist die Begleitperson als weitere Person zulässig.
  • Ausgenommen sind Besuchende mit Atemwegsinfektionen.
  • Bitte beachten Sie dazu unsere Besuchszeiten:
    • Mo/ Mi/ Fr/ So: 10.00 – 17.00 Uhr
    • Die/ Do/ Sa: 9.00 – 19.00 Uhr
    • Abweichende Regelungen sind bei Besuchen von Schwerstkranken und sterbenden Bewohner/innen sowie Bewohner/innen mit Demenzerkrankungen möglich.

Besuchende haben nur Zutritt mit eigener FFP2-Maske und

  • negativem Ergebnis eines Schnell- oder PCR-Tests auf SARS-CoV-2, das nicht älter als 24 Stunden ist
  • oder  wenn ein vollständiger Impfschutz gegen COVID-19 vorliegt, d.h. dass die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • oder wenn nach überstandener  COVID -19-Erkrankung ein mehr als 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden kann und mindestens eine Impfung gegen COVID-19 vorliegt,
  • oder wenn nach überstandener COVID -19-Erkrankung ein  mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden kann.
  • Falls Sie vor Ihrem Besuch einen Schnelltest benötigen, können Sie das wie gewohnt in unserer Einrichtung durchführen lassen. Bitte  melden Sie Ihren Bedarf an der Rezeption der Einrichtung an.
  • Falls eine der anderen Varianten für Sie zutreffend ist, bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweise mit, damit wir unseren Kontroll- und Dokumentationspflichten nachkommen können. Wir bitten Sie um Geduld, wenn es dadurch bei Ihrem Besuch zu kleinen Verzögerungen kommt.
  • Unsere Eingangstüren sind weiterhin geschlossen, nutzen Sie bitte die Klingel. Wir werden Ihnen schnellstmöglich öffnen.

Ja, wir nehmen gerne neue Bewohner/innen in unseren Einrichtungen auf. Hierbei bitten wir die Hinweise unserer Sozialdienste zu beachten und die aktuell für eine Aufnahme erforderlichen gesundheitlichen Gutachten beizubringen und Hinweise zu befolgen.

Sie betreten das Haus mit Mund-Nase-Schutz. Weiterhin bitten wir Sie höflichst, folgende Regelungen zu beachten:

  1. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
  2. Führen Sie bitte im Eingangsbereich eine Händedesinfektion durch. Unsere Mitarbeiter/innen am Empfang weisen Sie gegebenenfalls kurz darin ein.
  3. Bitte füllen Sie unseren Besuchsfragebogen vollständig aus. Legen Sie bitte Ihr mitgebrachtes negatives Testergebnis vor oder begeben Sie sich zur Durchführung eines Schnelltests in unseren Testraum. Nach dem Abstrich müssen Sie ca. 15-20 Minuten auf das Ergebnis warten. Ist das Ergebnis negativ, dürfen Sie selbstverständlich sofort Ihren Besuch abstatten.
  4. Sollten Sie über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 verfügen oder einen länger als 6 Monate zurückliegenden positiven PCR-Test und eine COVID-19-Schutzimpfung nachweisen können, legen Sie Ihre Dokumente bitte unseren Mitarbeiter/innen an der Rezeption vor.
  5. Sollten Sie über ein mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis verfügen, legen Sie diesen Nachweis bitte unseren Mitarbeiter/innen an der Rezeption vor.
  6. Halten Sie bitte die Abstandsregelung von mindestens 1,5 m zum Bewohner/in ein.
  7. Wir bitten Sie, keinen Kontakt zu anderen (ggf. bekannten) Bewohner/innen aufzunehmen und unbedingt die Abstandsregeln einzuhalten.
  8. Während des Besuchs ist die Begegnung im Garten/an der frischen Luft der sicherste Weg zum Schutz aller Bewohner/innen. Bitte achten Sie immer auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und lassen Sie durchgehend Ihre FFP2 Maske (über Mund und Nase) auf.
  9. Wenn der/die Bewohner/in eine medizinische Gesichtsmaske toleriert, achten Sie bitte mit darauf, dass sie durchweg getragen wird.
  10. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass auf einen Ausschank von Getränken und Speisen an Besucher/innen derzeit verzichtet wird.
Können wir während der Besuchszeit Kaffee trinken, wenn ich selbst etwas dafür mitbringe?
Nein, ein Verzehr von Speisen und Getränken ist derzeit während des Besuches grundsätzlich nicht möglich. Sie können aber dem/der besuchten Bewohner/in gern etwas mitbringen, was nach Ihrem Besuch verzehrt werden kann.
Ist es schlimm, wenn ich den Mund-Nase-Schutz in der Einrichtung abnehme?

Als Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen sind wir angehalten, die Vorgaben der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung vollumfänglich umzusetzen. Entsprechend § 4 dieser Verordnung haben Besuchende in Pflegeeinrichtungen zu jeder Zeit eine FFP2-Maske zu tragen.

Ausnahmeregelungen gemäß § 4 SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind mit der Einrichtungsleitung zu besprechen, in diesen Fällen muss ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Besucher/innen aus der Einrichtung verweisen können, wenn Hygiene- und Verhaltensregeln nicht befolgt werden. Soweit wird es aber sicherlich nicht kommen. Wir setzen auch weiterhin großes Vertrauen in die gemeinsame Umsetzung der Schutzmaßnahmen für die Bewohner/innen unserer Einrichtungen.

Müssen die Bewohner/innen der Einrichtung auch eine Schutzmaske tragen?
Ja, gemäß SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen auch die Bewohner/innen eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Es gibt auch hier natürlich zu berücksichtigende Ausnahmen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie als Besuchende konsequent ihre FFP2-Masken tragen.
Wann muss die Einrichtung für Besuchende geschlossen werden?

In Zeiten der Pandemie gibt es leider keine hundertprozentige Sicherheit, trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen, zahlreicher Schnelltests, der Maskenpflicht, der Schutzimpfungen etc. können in der Einrichtung COVID-19-Erkrankungen auftreten.

Gemäß Pflegemaßnahmen-COVID-19-Verordnung kann das zuständige  Gesundheitsamt bei einem Infektionsgeschehen in der  Einrichtung die Besuchsregelungen einschränken oder ein Besuchsverbot festlegen. Wir werden bei Eintreten dieser Situationen immer Kontakt mit Angehörigen/ Bevollmächtigten/ Betreuer/innen aufnehmen, um Sie umfassend zu informieren.

Selbstverständlich gibt es in besonderen Situationen Ausnahmen, u.a. für Besucher/innen von Schwerstkranken und Sterbenden sowie Bewohner/innen mit Demenzerkrankungen. Wir werden hier gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen finden, um Kontakte zu ermöglichen.

Ich möchte meine/ Angehörige/n oder eine/n Bekannte/n abholen – ist das möglich?
  • Ja, dies ist möglich. Die aktuellen Anordnungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind dabei zu berücksichtigen und Kontakte auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren.
  • Beschränken Sie sich dabei bitte auf gemeinsame Spaziergänge. Bitte halten Sie sich dabei trotzdem an die bekannten Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere das Tragen der Schutzmaske.
  • Nach Aufenthalten im Familien-/ Bekanntenkreis sowie nach Krankenhausaufenthalten folgt aktuell eine Quarantäne.
  • Bitte haben Sie dafür Verständnis. All unsere einschränkenden Maßnahmen haben bislang dazu beigetragen, unsere Bewohner/innen weitestgehend zu schützen. Gemeinschaftseinrichtungen wie unsere erfordern besonders verantwortungsbewusstes Handeln von jeder/jedem.
Ich suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung.

Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit bei uns. Unsere Personalgewinnungsmaßnahmen sind langfristig angelegt und unsere Teams freuen sich über fachlich qualifizierte und motivierte neue Team-Kolleg/innen. Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 bitten wir Sie jedoch,

  • mit unserer Heimleitung telefonisch einen Termin zu vereinbaren,
  • die Einrichtung mit eigener FFP2-Maske zu betreten und
  • sich in die Besucherliste an der Rezeption der Einrichtung einzutragen und dort zu warten und
  • einen Nachweis über einen negativen Schnelltest mitzubringen oder vor dem Termin einen Schnelltest in unserer Einrichtung durchführen zu lassen.
  • Wir werden Sie zum Termin abholen.