Gesundheitliche Versorgungsplanung

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs. 3 SGB V ist das kostenfreie Beratungs- und Gesprächsangebot für Bewohner:innen sowie deren Angehörige, sich frühzeitig mit wichtigen Fragen der medizinischen Behandlung, Pflege und Betreuung in der letzten Lebensphase auseinanderzusetzen.

Warum ist eine gesundheitliche Versorgungsplanung wichtig?

Es kann Situationen geben, in denen eine Erkrankung dazu führt, dass Betroffene sich nicht mehr äußern können. In solchen Momenten ist oft unklar, welche Behandlungswünsche bestehen und wie eine bestmögliche Versorgung erfolgen soll. Unser Beratungsangebot unterstützt Sie dabei, Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu definieren und schriftlich festzuhalten. Es empfiehlt sich, die Situationen und die Behandlungswünsche genau zu beschreiben. Dies gibt Ihnen Sicherheit und hilft unseren Mitarbeitenden, Ihre Versorgung nach Ihren Wünschen auszurichten.

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Wir begleiten Sie in persönlichen und vertraulichen Gesprächen, in denen wir gemeinsam verschiedene Lebens- und Krankheitssituationen durchdenken und dokumentieren. Dabei informieren wir Sie über vorhandene Unterstützungs- und Begleitangebote sowie mögliche Grenzen der Versorgung.

Wann und wie findet die Beratung statt?

Unsere qualifizierte Gesprächsbegleiterin Frau Bunners wird Sie in der Einrichtung besuchen und fragen, ob Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen möchten. Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit selbst an sie wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, Sie in Ihrem Selbstbestimmungsrecht zu unterstützen. Die Beratung ist freiwillig, ergebnisoffen, vertraulich und kostenfrei. Auf Wunsch können auch Ihre Angehörigen, Freundschaften, Bevollmächtigte, Betreuende oder Ihr behandelnder Arzt/Ärztin an Gesprächen teilnehmen.

Die gesundheitliche Versorgungsplanung kann bei Änderung der Lebens- und Versorgungssituation oder auf Ihren Wunsch auch mehrfach in Anspruch genommen werden.

Die Erstellung von Dokumenten ist keine Voraussetzung für die Beratung.

Mögliche Dokumentationen:

Ich berate Sie gern!

Friederike Bunners
Friederike Bunners

GVP-Beratung

0160 3342007

bunners@pswohnen.de