Stationäre Pflege

Im PARITÄTISCHEN Seniorenwohnen sehen wir den Menschen unabhängig von seiner Pflegebedürftigkeit. Wertschätzung und Respekt bestimmen unsere Haltung und den achtsamen Umgang miteinander. Unsere Pflege orientiert sich an den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir streben danach, unsere Pflege immer weiter zu verbessern, um höchsten Qualitätsmaßstäben stets gerecht zu werden.

Wir helfen Ihnen dabei, persönliche Risiken zu erkennen sowie Gefahren und Krankheiten vorzubeugen. Wir fördern Sie durch individuelle Beratung, Anleitung und Übung, ein hohes Maß an Selbständigkeit zu erhalten. Wir planen gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Pflegemaßnahmen und führen diese unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorstellungen und Gewohnheiten durch.

Pflege im PSW umfasst:

  • ganzheitliche und individuelle pflegerische Versorgung
  • professionelle Beratung und Anleitung zur Gesundheitsvorsorge und Stärkung der Selbstkompetenz
  • medizinische Behandlungspflege entsprechend der ärztlichen Anordnung durch Pflegefachkräfte
  • Sicherstellung einer bedürfnis- und bedarfsgerechten Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr
  • vielfältige ergotherapeutische Angebote
  • Förderung der Mobilität und Bewegungsfähigkeit
  • Betreuung und Aktivierung im Alltag

Da kein pflegefachlicher Schwerpunkt in den Einrichtungen vorliegt, kann derzeit folgender Personenkreis nicht aufgenommen werden:

  • chronisch psychisch Kranke mit Fremd- und/oder Selbstgefährdung
  • Pflegebedürftige mit schweren und schwersten neurologischen Schädigungen (Wachkoma/ Remissionsphase) in der Phase F
  • Pflegebedürftige mit Dauerbeatmung
  • Pflegebedürftige mit Behandlungspflege, die ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht und Anleitung erfolgen muss
  • geistig und körperlich behinderte pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
  • Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die eine ununterbrochene Beaufsichtigung und die Möglichkeit einer jederzeitigen Intervention erforderlich machen
  • Menschen, für die ein Unterbringungsbeschluss vorliegt oder die sonst unterbringungsähnlichen Maßnahmen benötigen