Aktuelle Corona-Informationen
Aktualisiert am 06.03.2023
Aufgrund einer stabilen Infektionslage wurde mit Wirkung zum 28.02.2023 die Test- und Maskenpflicht für Bewohnende und Beschäftigte aufgehoben.
Die seit dem 01.10.2022 in § 28b Abs. 1 Nr. 3 b Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises in vollstationären Einrichtungen konnte zum 28.02.2023 beendet werden. In diesem Zusammenhang entfällt auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohnende.
Für Sie als Besucherinnen und Besucher gilt noch bis zum 07. April 2023 die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2 oder vergleichbar).
Von der Maskenpflicht sind weiterhin ausgenommen:
- Kinder unter sechs Jahren,
- Menschen, denen ärztlich bescheinigt das Tragen einer Maske nicht zugemutet werden kann,
- gehörlose oder schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit ihnen kommunizieren bzw. sie begleiten.
Wir möchten uns bei Ihnen auf diesem Weg für die verständnisvolle Unterstützung während der Corona-Pandemie bedanken.
In unseren Einrichtungen pflegen und betreuen wir die Menschen, die als besondere Risikogruppe gelten. Deshalb muss der Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin an erster Stelle stehen.
So bitten wir Sie und empfehlen Ihnen weiterhin folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- Desinfizieren Sie sich vor, bei und auch nach Ihrem Besuch die Hände.
- Bei Erkältungssymptomen/ Corona-typischen Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, begleitender Atemnot verzichten Sie bitte auf einen Besuch. Auch zu Ihrem Schutz gilt dies, wenn Ihre Angehörige/ Ihr Angehöriger die genannten Symptome zeigt.