Aktuelle Corona-Informationen
Aktualisiert am 01.07.2022
In unseren Einrichtungen pflegen und betreuen wir die Menschen, die als besondere Risikogruppe gelten. Deshalb muss der Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden, die sie täglich versorgen, weiterhin an erster Stelle stehen.
Wir alle sind von der Corona-Pandemie und den Auswirkungen der daraus resultierenden Einschränkungen auf unser Leben betroffen.
In Absprache mit dem Bewohner:innenbeirat passen wir unsere Vorsichtsmaßnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen, der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung, der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie weiterer behördlicher Informationen regelmäßig an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Aktualisierung unserer Website nicht immer unmittelbar im Zusammenhang mit den häufigen Änderungen der Verordnungen erfolgen kann. Unsere Priorität liegt zunächst in der zeitnahen Umsetzung der Regelungen in den Einrichtungen selbst.
Welche Regelungen bei Besuchen in unseren Einrichtungen Anwendung finden, können Sie den folgenden „häufig gestellten Fragen“ entnehmen.
Häufig gestellte Fragen
1. FFP2-Maskenpflicht
Bitte bringen Sie sich eine FFP2-Maske mit. In unseren Einrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske.
2. Negativer Schnelltest
Gemäß der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung sind wir verpflichtet, in eigener Verantwortung, Festlegungen zur Testung zu treffen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung steigender Infektionszahlen sind Besuchende verpflichtet, vor jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorzulegen. Diese Maßnahme dient dem größtmöglichen Schutz unserer Bewohner:innen. Infektionsketten können somit schneller durchbrochen werden.
Um die Unannehmlichkeiten rund um das Testen so gering wie möglich zu halten, bieten wir Ihnen die Durchführung eines kostenlosen Schnelltests in der Einrichtung an. Dafür haben wir Kerntestzeiten eingerichtet. Bitte informieren Sie sich darüber vor Ihrem Besuch in der jeweiligen Einrichtung.
PSW „Dr. Victor Aronstein“: | 030 / 83 20 86 40 | |
PSW „Vincent-van-Gogh“: | 030 / 96 06 67 20 | |
PSW am Heckelberger Ring: | 030 / 98 19 50 40 | |
PSW am Rosengarten: | 030 / 94 09 44 00 | |
PSW am Schloßpark: | 030 / 94 93 12 4 |
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich auf die von uns festgelegten Testzeiten einrichten können. Selbstverständlich ist es in Ausnahmefällen möglich, außerhalb dieser Zeiten in unserer Einrichtung testen zu lassen, damit ein Besuch stattfinden kann.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn es hierbei zu Wartezeiten kommt.
Selbstverständlich können Sie auch den Nachweis eines extern durchgeführten Schnelltests vorlegen.
3. Besuchszeiten
Zur Einhaltung der aktuellen Hygieneregelungen, insbesondere der Abstandsregelungen, empfehlen wir, Besuche maximal zu zweit durchzuführen. Nutzen Sie auch gerne unseren Besuchsraum in der Einrichtung.
Bitte beachten Sie dazu unsere Besuchszeiten:
Mo/ Mi/ Fr/ So: 10.00 – 17.00 Uhr
Di/ Do/ Sa: 9.00 – 19.00 Uhr
Abweichende Regelungen sind bei Besuchen von Schwerstkranken und sterbenden Bewohner:innen sowie Bewohner:innen mit Demenzerkrankungen möglich.
4. Einhaltung weiterer Hygieneschutzmaßnahmen
Führen Sie bitte im Eingangsbereich eine Händedesinfektion durch. Unsere Mitarbeiter:innen am Empfang weisen Sie gegebenenfalls kurz darin ein. Während des Besuchs ist die Begegnung im Garten/ an der frischen Luft der sicherste Weg zum Schutz aller Bewohner:innen. Der Besuch im Bewohnerzimmer ist selbstverständlich möglich, bitte achten Sie auch hier auf die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln. Nutzen Sie gern auch unseren Besuchsraum für Ihre Begegnungen. Bitte achten Sie immer auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und lassen Sie durchgehend Ihre FFP2 Maske (über Mund und Nase) auf.
Wenn der/ die Bewohner:in eine medizinische Gesichtsmaske toleriert (besser noch eine FFP2-Maske), unterstützen Sie sie/ ihn bitte dabei, die Maske durchweg zu tragen.
Nein, bitte besorgen Sie sich die FFP2-Maske selbst. Sie sind in den meisten Drogerien, Supermärkten und Apotheken erhältlich.
Ja, selbstverständlich nehmen wir gerne neue Bewohner/innen in unseren Einrichtungen auf. Hierbei bitten wir die Hinweise unserer Sozialdienste zu beachten und die aktuell für eine Aufnahme erforderlichen gesundheitlichen Gutachten beizubringen und Hinweise zu befolgen.
Sie betreten das Haus mit einer FFP2-Maske. Weiterhin bitten wir Sie höflichst, folgende Regelungen zu beachten:
- Die FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
- Führen Sie bitte im Eingangsbereich eine Händedesinfektion durch. Unsere Mitarbeiter:innen am Empfang weisen Sie gegebenenfalls kurz darin ein.
- Gerne können Sie uns einen extern erbrachten Testnachweis vorlegen oder einen Schnelltest in unserer Einrichtung vornehmen lassen. Begeben Sie sich zur Durchführung eines Schnelltests (zu den in der Einrichtung ausgewiesenen Testzeiten) in unseren Testraum. Nach dem Abstrich müssen Sie ca. 15-20 Minuten auf das Ergebnis warten. Wir freuen uns, wenn Sie dazu beitragen, unseren Bewohner:innen die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Inzwischen gaben Besuchende mit vollständigem Impfschutz oder mit Genesenenstatus die Möglichkeit, den Besuch auch ohne vorherigen Test durchzuführen.
- Während des Besuchs ist die Begegnung im Garten / an der frischen Luft der sicherste Weg zum Schutz aller Bewohner/innen. Der Besuch im Bewohnerzimmer ist selbstverständlich möglich, bitte achten Sie auch hier auf die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln. Nutzen Sie gern auch unseren Besuchsraum für Ihre Begegnungen. Bitte achten Sie immer auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und lassen Sie durchgehend Ihre FFP2 Maske (über Mund und Nase) auf.
- Wenn der/die Bewohner/in eine medizinische Gesichtsmaske toleriert (besser noch eine FFP2-Maske), unterstützen Sie sie/ ihn bitte dabei, die Maske durchweg zu tragen.
Gerne können Sie sich über unseren Empfang bestellen, was Sie für eine schöne Kaffeezeit benötigen oder Sie bringen selbst etwas mit. Das darf gemeinsam am Platz unserer Cafeteria oder im Garten verzehrt werden.
Die FFP2-Maske ist der einfachste uns wirksamste Schutz vor Infektionen in der Einrichtung. Ausnahmeregelungen sind mit der Einrichtungsleitung zu besprechen, in diesen Fällen muss ein anderer geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Natürlich können Sie im Garten oder in der Cafeteria, an Ihrem Sitzplatz, die Maske ablegen, damit Sie gemeinsam Kaffee trinken können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Besucher:innen aus der Einrichtung verweisen können, wenn Hygiene- und Verhaltensregeln nicht befolgt werden. So weit wird es aber sicherlich nicht kommen. Wir setzen auch weiterhin großes Vertrauen in die gemeinsame Umsetzung der Schutzmaßnahmen für die Bewohner:innen unserer Einrichtungen.
Ja, auch die Bewohner:innen sollen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Es gibt auch hier natürlich zu berücksichtigende Ausnahmen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie als Besuchende konsequent ihre FFP2-Masken tragen.
In Zeiten der Pandemie gibt es leider keine hundertprozentige Sicherheit, trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen, zahlreicher Schnelltests, der Maskenpflicht, der Schutzimpfungen etc. können in der Einrichtung COVID-19-Erkrankungen auftreten.
Das zuständige Gesundheitsamt kann bei einem Infektionsgeschehen in der Einrichtung die Besuchsregelungen einschränken. Wir werden bei Eintreten dieser Situationen immer Kontakt mit An- und Zugehörigen/ Bevollmächtigten/ Betreuer/innen aufnehmen, um Sie umfassend zu informieren.
Selbstverständlich gibt es in besonderen Situationen Ausnahmen, u.a. für Besucher/innen von Schwerstkranken und Sterbenden sowie Bewohner:innen mit Demenzerkrankungen. Wir werden hier gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen finden, um Kontakte zu ermöglichen.
- Ja, selbstverständlich ist das möglich. Bitte halten Sie sich dabei an die bekannten Vorsichtsmaßnahmen.
- Nach längeren Aufenthalten im Familien- oder Bekanntenkreis sowie nach Krankenhausaufenthalten folgt aktuell eine Quarantäne. Dies trifft nicht auf Bewohner/innen mit gültigem Impfzertifikat oder gültigem Genesenenstatus zu.
- Bitte haben Sie dafür Verständnis. All unsere einschränkenden Maßnahmen haben bislang dazu beigetragen, unsere Bewohner:innen weitestgehend zu schützen. Gemeinschaftseinrichtungen wie unsere erfordern besonders verantwortungsbewusstes Handeln von jeder/jedem.
Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit bei uns. Unsere Personalgewinnungsmaßnahmen sind langfristig angelegt und unsere Teams freuen sich über fachlich qualifizierte und motivierte neue Team-Kolleg:innen. Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 bitten wir Sie jedoch,
- mit unserer Heimleitung telefonisch einen Termin zu vereinbaren, die Einrichtung mit eigener FFP2-Maske zu betreten
- einen Nachweis über einen negativen Schnelltest mitzubringen bzw. vor dem Termin einen Schnelltest in unserer Einrichtung durchführen zu lassen,
- Ihren Nachweis über einen vollständigen Impfschutz mitzubringen.