Aktuelles zum Infektionsschutz
Aktualisiert am 12.04.2023
Aufgrund einer stabilen Infektionslage wurde mit Wirkung zum 28.02.2023 die Test- und Maskenpflicht für Bewohnende und Beschäftigte aufgehoben.
Die seit dem 01.10.2022 in § 28b Abs. 1 Nr. 3 b Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises in vollstationären Einrichtungen konnte zum 28.02.2023 beendet werden. In diesem Zusammenhang entfällt auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohnende.
Wir möchten uns bei Ihnen auf diesem Weg für die verständnisvolle Unterstützung während der Corona-Pandemie bedanken.
In unseren Einrichtungen pflegen und betreuen wir die Menschen, die als besondere Risikogruppe gelten. Deshalb muss der Schutz unserer Bewohner:innen weiterhin an erster Stelle stehen.
So bitten wir Sie und empfehlen Ihnen weiterhin folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- Desinfizieren Sie sich vor, bei und auch nach Ihrem Besuch die Hände.
- Bei Erkältungssymptomen/ Corona-typischen Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, begleitender Atemnot verzichten Sie bitte auf einen Besuch. Auch zu Ihrem Schutz gilt dies, wenn Ihre Angehörige/ Ihr Angehöriger die genannten Symptome zeigt.